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Laserschutzklasse

 Laser-Einrichtungen und lichtemittierende Dioden (LED) werden entsprechend ihres Gefährdungspotentials für Personen und Sachen in Laserklassen unterteilt. Die nachfolgenden Laserklassen geben lediglich Auskunft über die mögliche Gefährdung für Augen und Haut. Detaillierte Informationen, auch erforderliche Schutzmaßnahmen im Umgang mit Laser-Einrichtungen und lichtemittierenden Dioden entnehmen Sie bitte der EN 60825-1.

  • Klasse 1: Ungefährlich für das Auge.
  • Klasse 1M: Ungefährlich für das Auge, wenn der Querschnitt des Lichtstrahles nicht durch Lupen, Linsen, Teleskope verkleinert wird.
  • Klasse 2: Sichtbare Laserstrahlung ist ungefährlich für das Auge bei kurzzeitiger Einwirkungsdauer.
  • Klasse 2M: Sichtbare Laserstrahlung ist ungefährlich für das Auge bei kurzzeitiger Einwirkungsdauer, wenn der Querschnitt des Laserstrahles nicht durch Lupen, Linsen, Teleskope verkleinert wird.
  • Klasse 3R: Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge.
  • Klasse 3B: Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge und für die Haut.
  • Klasse 4: Laserstrahlung ist sehr gefährlich für das Auge und die Haut. Laserstrahlung kann Brand- und Explosionsgefahr verursachen.